Die Umlage soll von 0,15 % auf 0,12 % abgesenkt werden.

Absenkung der Insolvenzgeldumlage

Das Bundesarbeitsministerium plant, die Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2016 entsprechend der Vorgaben des § 361 Nr. 1 SGB III von 0,15 % auf 0,12 % abzusenken. 

Das Bundesarbeitsministerium plant nach Informationen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein Absenken der Insolvenzgeld-Umlage, da die Einnahmen in jüngerer Zeit deutlich höher waren als die Ausgaben. Für die Unternehmen wäre das eine Entlastung um gut 270 Millionen Euro im Jahr. “Die gewählte Absenkung auf 0,12 Prozent für das Jahr 2016 geht für die BDA allerdings nicht weit genug. Wir informieren, sobald über die  Insolvenzgeldumlage endgültig entschieden wurde.

Die Umlage soll von 0,15 % auf 0,12 % abgesenkt werden.

Die Umlage soll von 0,15 % auf 0,12 % abgesenkt werden.

3. September 2015

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