Unternehmen, deren Beschäftigte häufig im Freien arbeiten, müssen die Gefährdungen durch UV-Strahlung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Beim Schutz ihrer Beschäftigten vor ultravioletter Sonnenstrahlung sollten Arbeitgeber zunächst auf technische und organisatorische Maßnahmen zurückgreifen. Erst wenn deren Potenzial ausgeschöpft ist, kommen persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einem aktuellen Positionspapier zur “Prävention von Gesundheitsschäden durch solare Exposition” hin. Die Präventionsdienste der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weitere Informationen zur Prävention von Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung gibt HIER es im Internet.