Volle Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatien ab 1. Juli 2015

Ab 1. Juli genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Somit endet eine zweijährige Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) im Juli 2013 genutzt hat. Bereits während der Übergangsfrist hatte die Bundesregierung umfangreiche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsangehörige angewandt und damit gute Erfahrungen gemacht.

Die volle Freizügigkeit ist neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital eine der Grundfreiheiten der EU. Sie bedeutet, dass jeder Unionsbürger sich grundsätzlich in der EU frei bewegen und wirtschaftlich betätigen kann. Der EU-Beitrittsvertrag mit Kroatien erlaubt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige für maximal 7 Jahre zu beschränken. Diese Möglichkeit hat die Bundesregierung für die erste Phase bis zum 30. Juni 2015 gelten lassen. Bereits während dieser Übergangszeit hatte sie umfangreiche Erleichterungen für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Saisonkräfte beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt angewandt. Mit dem heutigen Beschluss entfällt das zuletzt noch geltende Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung-EU für kroatische Staatsangehörige ab 1. Juli 2015. Es ist davon auszugehen, dass kroatische Arbeitskräfte auch weiterhin eine gute Arbeitsmarktintegration aufweisen werden.

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