Zuschüsse für Investitionen im ländlichen Raum

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Ende Mai 2015 eine neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und Investitionen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.

Ab sofort können Investitionsvorhaben im ländlichen Raum, die der Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen, mit Zuschüssen unterstützt werden. Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR) des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei des in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Handwerks mit Ausnahme des Baugewerbe der Dienstleistungsbranche, insbesondere der Daseinsvorsorge der Tourismusbranche zur Steigerung der touristischen Attraktivität des ländlichen Raumes
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Betriebsstätte außerhalb eines Ober- (z.Z. Schwerin) oder Mittelzentrums (z.Z. Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Wismar) liegt und sich der Hauptabsatzmarkt der Produkte bzw. Leistungen im Umkreis von 50 km befindet. Darüber hinaus ist ein angemessenes Investitionsvolumen nachzuweisen oder eine spürbare Zahl neuer Arbeitsplätze zu schaffen. Grundsätzlich kann ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden; im Fall von Existenzgründungen einschließlich einer damit verbundenen Unternehmensnachfolge bis zu 35 Prozent.

Anträge auf Förderung – die Antragstellung muss vor Investitionsbeginn erfolgen – nimmt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt entgegen.

 

Print Friendly, PDF & Email