Online-Shopping, Retouren

Justizministerium überprüft die Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im Online-Handel

Ausgewählt wurden Internetseiten, die elektronische Produkte wie beispielsweise Smartphones, Tablets oder Digitalkameras anbieten. Ziel war es, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Regelungen zur Umsetzung der kürzlich in Kraft getretenen Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen.

Die vom Bundesjustizministerium untersuchten Seiten betrafen Anbieter mit Sitz im EU-Ausland, während vzbv und Wettbewerbszentrale Internetseiten von deutschen Betreibern unter die Lupe nahmen. Bei vielen vom Bundesjustizministerium untersuchten Internetseiten wurden Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen wie Informationspflichten zu Garantien und Gewährleistungen bei Produktmängeln festgestellt.

Das Bundesjustizministerium hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine Einstellung der Verstöße zu bewirken.

Hintergrund:
Der sog. Sweep ist eine jährliche europaweite, von der Europäischen Kommission koordinierte Maßnahme des europäischen Behördennetzwerks zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation, CPC-Netzwerk), zu dem auch das BMJV gehört. Das BMJV ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Zugleich ist es zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung einer Vielzahl von Regelungen, beispielsweise zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.

Print Friendly, PDF & Email