Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnt eine verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei einem Rückfall ab

Alkoholabhängigkeit und verschuldete Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnt eine verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei einem Rückfall ab

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnt eine verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei einem Rückfall ab
Foto: Grit Gehlen

Eine  Arbeitsunfähigkeit  ist  nur  dann  verschuldet i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, wenn ein Arbeitnehmer  in  erheblichem  Maße  gegen  das  von
einem  verständigen  Menschen  in  seinem  eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es  nach  einem  Urteil  des  BAG  vom  18.03.2015 suchtbedingt auch im Falle eines Rückfalls nach einer  Therapie  regelmäßig  an  einem  solchen Verschulden.

(BAG, Urteil vom 18.03.2015 – 10 AZR 99/14)

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