Die sog. „Mindestlohnzentrale (MiLoZ)" verschickt derzeit Schreiben an Unternehmen mit dem Hinweis auf einen hinreichenden Tatverdacht, dass gegen das Mindestlohngesetz verstoßen werde .

IHK zu Rostock warnt vor Schreiben der Mindestlohnzentrale (MiLoZ) wegen angeblicher Verstöße

Die sog. „Mindestlohnzentrale (MiLoZ)” verschickt derzeit Schreiben an Unternehmen mit dem Hinweis auf einen hinreichenden Tatverdacht, dass gegen das Mindestlohngesetz verstoßen werde und fordert darin dazu auf, innerhalb kürzester Zeit 450 Euro an die Mindestlohnzentrale bei der Sparda Bank zu überweisen. Das Schreiben ist behördenmäßig aufgemacht. Die Mailadresse erweckt den Anschein, aus dem Bundesministerium der Finanzen zu kommen (…@miloz.bmf.de), was aber nicht der Fall ist.

Im Übrigen stimmen die im Schreiben angegebene Straße/Hausnummer nicht mit der angegebenen Postleitzahl überein. Die aufgeführte Internetadresse www.mindestlohn.de führt auf eine Seite des DGB zum Mindestlohn, daher der Slogan „Kein Lohn unter 8,50″ auf dem Anschreiben.

Betroffene wenden sich bitte an die:

IHK zu Rostock
Geschäftsbereich Recht, Steuern,
Handelsregisterwesen
Nicole Wegner
Tel.: 0381/338-403
wegner@rostock.ihk.de

Print Friendly, PDF & Email