Künstlersozialabgabe, Kulturbereich, Künstler

Künstlersozialabgabe: Bei Aufträgen an eine OHG muss keine Abgabe abgeführt werden

Künstlersozialabgabe: Bei Aufträgen an eine OHG muss keine Abgabe abgeführt werden

Urteil: Vergibt ein Unternehmen Aufträge an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) geführt wird, muss es keine Künstlersozialabgabe abführen.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Zahlungen an eine OHG nicht als Entgelt für selbstständige Künstler im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz anzusehen sind.

Hinweis: Auch Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH), Kommanditgesellschaften (KG) sowie GmbH & Co. KGs sind nicht abgabepflichtig. (BSG-Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KS 3/13 R)

 

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