Steuerliches Reisekostenrecht

Steuerliches Reisekostenrecht

Nach einem neuen BMF-Schreiben gelten seit dem 1.Januar 2015 für Auslandsreisen neue Pauschalsätze

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.12.2014 das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2015″ veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben ersetzt das bisherige Anwendungsschreiben vom 11.09.2013.
Gegenüber diesem Schreiben wurden verschiedene Auslandspauschalen angepasst sowie Klarstellungen hinzugefügt. Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgeblich. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen grundsätzlich folgende Regelung:

– Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland ins Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr erreicht wird.

– Bei der Abreise vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgeblich. Für Zwischentage ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgeblich, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr erreicht.

Weitere Informationen zum steuerlichen Reisekostenrecht bei Auslandsreisen finden Sie im BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 ab Randziffer 51.

mehr im Internet unter:

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