Umfrage zum Mindestlohn

Umfrage zum Mindestlohn

Die IHK will von Erfahrungen und Problemen wissen, um schnelle und praktikable Lösungen vornazutreiben.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Hierdurch wurden Unternehmen vor neue Herausforderungen und auch Probleme gestellt. Die IHK zu Schwerin möchte Unternehmen zur Seite stehen und ihnen dabei helfen, den Übergang zu meistern.

Hierzu bittet sie Ihre Erfahrungen und Probleme mit dem Mindestlohn mitzuteilen.

Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Weitere Erscheinungsformen sind branchenspezifische Mindestlöhne.

Bitte senden Sie Ihre Probleme und Fragestellungen an:
E-Mail: VARechtSteuern@schwerin.ihk.de oder
Fax: 0385 / 5103-510

 25.02.2015

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