Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen in MV

Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen in MV

Die Förderrichtlinie für die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Mecklenburg-Vorpommern ist kürzlich in Kraft getreten. Sie regelt die Förderung für Unternehmen, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren. Für die Investitionsförderung stehen einschließlich der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rund 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Neues Fördergebiet – bestmögliche Förderung ausreichen

Die Landesrichtlinie berücksichtigt die neuen europäischen und bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen. Mecklenburg-Vorpommern war bisher ein sogenanntes A-Fördergebiet (Höchstförderung) und ist nun von der EU zu einem (vordefinierten) C-Gebiet eingestuft worden. Im europäischen Vergleich ist MV nun nicht mehr Höchstfördergebiet innerhalb der EU. Unternehmen werden dennoch – unter Berücksichtigung von Branchenzugehörigkeit und überregionaler Ausstrahlung sowie der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen – mit Investitionszuschüssen unterstützt. Es gelten Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte), befristet bis Ende Dezember 2017. Zwischen den Jahren 2018 bis 2020 reduzieren sich die Förderhöchstsätze um jeweils fünf Prozentpunkte und gleichen sich somit den Fördersätzen in C-Fördergebieten an.

Anhebung der Basisfördersätze

Die Basisfördersätze (10/20/30 Prozent für Errichtungen und 10/15/25 Prozent für sonstige Vorhaben, z.B. Erweiterungen) können sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Hierbei müssen entsprechende Kriterien erfüllt werden. Eine erhöhte Förderung ist möglich, wenn es sich unter anderem um die Ansiedlung oder Erweiterung in einer besonders strukturschwachen Region, die Umsetzung eines Vorhabens im verarbeitenden Gewerbe oder wenn es sich um ein besonders innovatives Vorhaben mit hohem Potential aus dem Bereich Forschung und Entwicklung handelt. Dies gilt auch für Anstrengungen eines Unternehmens, welches die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern will.

Förderung von Großunternehmen weiter möglich

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in Brüssel während des Verhandlungszeitraumes dafür eingesetzt, dass die Förderung von Großunternehmen beibehalten werden soll. Die Praxis der Vergangenheit hatte gezeigt, dass die Ansiedlung eines Großunternehmens oft Aufträge für die regionale Wirtschaft nach sich zieht und auch dazu beiträgt, dass sich weitere Firmen ansiedeln Nachdem die Förderung für Großunternehmen in C-Fördergebieten eigentlich schon so gut wie vom Tisch war, konnte doch noch Einigung erzielt werden: Großunternehmen werden auch künftig weiter unterstützt. Investitionen von Unternehmen ab 250 Beschäftigten (große Unternehmen) können künftig dann gefördert werden, wenn es sich um Neuansiedlungen handelt oder wenn damit die Einführung neuer Produkte oder Prozessinnovationen verbunden sind.

Quelle: IHK zu Schwerin

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