Neue Regeln für die digitale Buchführung

Dran gedacht?
+++Neue Regeln für die digitale Buchführung+++

Der Jahreswechsel hat für Unternehmen zahlreiche rechtliche Änderungen mit sich gebracht. Doch ein Thema scheint dabei durch das Wahrnehmungsraster gefallen zu sein, obwohl es fast alle Selbstständigen und Unternehmen betrifft und eine Nichtbeachtung spätestens bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme verursachen kann, warnt die DATEV.

gemeint sind die Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GoBD).

In den neuen, seit dem 1. Januar 2015 geltenden GoBD wird konkret beschrieben, wie sich die Finanzverwaltung die Buchführung und die sonstigen steuerrelevanten Aufzeichnungen in Unternehmen vorstellt, wenn diese mit Hilfe von Software und IT-Systemen erstellt wurden. Mit ihnen wurden aber nicht nur die bisherigen GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) zusammengefasst, sondern auch zahlreiche Konkretisierungen und Verschärfungen vorgenommen, die die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung betreffen.

Ausführliche Informationen darüber, was die neuen Vorgaben für die betriebliche Praxis bedeuten, finden Interessierte unter www.datev.de/gobd.

Quelle: PM DATEV

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