Infoblatt zur Allergenkennzeichnung

Infoblatt zur Allergenkennzeichnung

Seit Mitte Dezember müssen Unternehmen wie bspw. Bäcker, Restaurant und Supermarkt, über Lebensmittelzutaten aufklären, die Allergien auslösen können.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt. Seit dem 13. Dezember gilt europaweit die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, die hierzulande durch die “Vorläufige nationale Verordnung für die Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln” ergänzt wird. Das wichtigste Know-how für die Umsetzung gibt der DIHK betroffenen Unternehmern mit seinem “Infoblatt Allergenkennzeichnung” an die Hand. Nach einer Klärung der Grundbegriffe wird die praktische Umsetzung im Betrieb erläutert und mit einem Beispiel verdeutlicht.
Die Leser erfahren auch, in welchen Fällen mündliche Auskünfte über Inhaltsstoffe zulässig und empfehlenswert sind. Nützliche Vordrucke, etwa zur Kennzeichnung entsprechender Zutaten auf der Speisekarte oder zur Dokumentation von Rezepten, sind ebenso enthalten wie eine Zusammenstellung deklarationspflichtiger Allergene. Sie finden die zehnseitige Veröffentlichung zum kostenlosen Download. Nutzen Sie den Link unten.

Quelle: DIHK

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