Senkung der Rentenbeitragssätze

Senkung der Rentenbeitragssätze

Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung wird zum 1. Januar 2015 von 18,9 auf 18,7 % gesenkt.

Das Bundeskabinett hat am 19. November 2014 die „Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015″ (Beitragssatzverordnung 2015) beschlossen.

Danach sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2015 von 18,9 auf 18,7 %. In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz zum Jahreswechsel von 25,1 auf 24,8 % gesenkt. Die Reduzierung der Rentenbeitragssätze begrenzt den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge zum Jahreswechsel.
Die Anhebung des Pflegebeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2015 wird weitgehend kompensiert.

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