Online-Handel: Neue Pflichten zur Energiekennzeichnung ab 1. Januar 2015

Online-Handel: Neue Pflichten zur Energiekennzeichnung ab 1. Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 müssen Online-Händler für energieverbrauchsrelevante Produkte elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für die Verbraucher auf ihren Webseiten vorhalten. Das geht aus der Europäischen Verordnung (EU) 518/2014 hervor.

Alle Händler, die Produkte mit einer entsprechenden Kennzeichnungspflicht verkaufen, sind von der neuen Verordnung betroffen. Um im neuen Jahr Abmahnungen zu vermeiden, sollten Online-Händler sich kümmern.

Von den Änderungen betroffen ist, wer eine oder mehrere der folgenden Produktgruppen online verkauft:

– Raumheizgeräte (inkl. Solareinrichtungen und Verbundanlagen),

– Warmwasserbereiter (inkl. Solareinrichtungen), VO (EG) 812/2013, 26.09.2015

– Fernsehgeräte, VO (EG) 1062/2010, 01.01.2015
– Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt, VO (EG) 626/2011, 01.01.2015

– Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt, VO (EG) 1060/2010, 01.01.2015

– Waschmaschinen im Haushalt, VO (EG) 1061/2010, 01.01.2015

– Geschirrspüler im Haushalt, VO (EG) 1059/2010, 01.01.2015

– Wäschetrockner, VO (EG) 392/2012, 01.01.2015

– Staubsauger, VO (EG) 665/2013, 01.01.2015

– Haushaltsbeleuchtung, VO (EG) 874/2012, 01.01.2015

Die Pflichten gelten nur für neue oder aktualisierte Produkte, die mit einer neuen Modellkennung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens in Verkehr gebracht werden. Abweichend davon gelten die neuen Pflichten in den Produktbereichen Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter auch für nicht neu hergestellte Produkte.

Abweichend von den übrigen Produkten müssen für Leuchten und Lampen nur die Etiketten angezeigt werden, nicht aber das Datenblatt.

Online-Händler müssen ab dem Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Durchführungsverordnung für die oben genannten neuen oder aktualisierten Produkte die produktspezifischen Energieeffizienz-Etiketten und die Datenblätter auf ihren Webseiten bereitstellen, wenn die Produkte auf der Internetseite zum Verkauf, zur Miete oder zum Ratenkauf angeboten werden. Dies gilt sowohl für eigene Online-Shops als auch für Angebote auf Handelsportalen wie „Amazon“ oder „ebay“.

Die zu verwendenden Etiketten und Datenblätter erhalten betroffene Online-Händler von ihren jeweiligen Lieferanten.

Für weitere Infos nutzen Sie bitte den Link unten.

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