Geschäftsidee mit Mikromezzaninfonds finanzieren

Geschäftsidee mit Mikromezzaninfonds finanzieren

Existenzgründer haben nicht selten Schwierigkeiten, Kredit für ihre Geschäftsidee zu bekommen. Grund dafür ist, dass viele Gründer meist nur wenig Eigenkapital besitzen und die Finanzierung von Gründungsideen für Banken risikoreich ist. Deswegen hat der Bund den sogenannten Mikromezzaninfonds für Gründer und kleine Unternehmen aufgelegt. Was genau dahinter steckt und für wen dieser Fonds in Frage kommt, erklärt Katja Siemoneit von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.

Foto: BMV

Bei Wikipedia findet sich noch kein erklärender Eintrag zum  Mikromezzaninfonds. Was steckt dahinter?

Finanzierungen mit Mezzaninkapital stehen rechtlich zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen. Das heißt, das Kapital, das ein Unternehmen zur Vorhabensfinanzierung erhält, gilt unter wirtschaftlichen und bilanziellen Aspekten als Eigenkapital. Der Geber von Mezzaninkapital erhält mit der Einlage jedoch nicht die Rechte eines Gesellschafters, wie zum Beispiel das Stimmrecht. Die Geschicke des Unternehmens liegen also nach wie vor in den Händen des Unternehmers selbst. Das Mikromezzaninkapital ist als eine typisch stille Beteiligung des Kapitalgebers an dem Unternehmen des Kapitalnehmers ausgelegt. Der Bund hat mit dem Fonds Mittel bereitgestellt, um gezielt kleinste und kleine Unternehmen zu fördern und Gründer mit Kapital in der Existenzgründungsphase zu unterstützen.

An wen genau richtet sich das Förderprogramm?

Der Mikromezzaninfonds richtet sich in erster Linie an kleinste und kleine sowie junge Unternehmen. Dazu gehören ausdrücklich Existenzgründer, auch Nebenerwerbsgründer oder Gründungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Insbesondere unterstützt das Programm Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie Unternehmen mit Umweltbezug kommen für eine Förderung ebenso in Betracht. Ausgeschlossen sind dagegen Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Freiberufler.

Was kann alles aus dem Fond gefördert werden?

Hier gibt es kaum Einschränkungen. Alle Investitionen, die für die Gründung eines neuen oder die Aufrechterhaltung eines bestehenden Unternehmens notwendig sind, können mit dem Mezzaninkapital des Fonds finanziert werden. Das kann sowohl die Ausstattung der Geschäftsräume, der Auf- oder Ausbau des Warenlagers, die Anschaffung von Maschinen und auch Baumaßnahmen oder der Kauf von Betriebsimmobilien sein. Weiterhin ist es möglich, Betriebsmittel zu finanzieren.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die Förderung durch den Mikromezzaninfonds ist auf eine maximale Kapitalhöhe von 50.000 Euro pro Finanzierungsfall beschränkt. Deshalb spricht man hier von Kleinkapital oder Mikromezzaninkapital. Sollte der Finanzierungsbedarf darüber liegen, stehen natürlich auch andere Förderprogramme, neben Beteiligungen etwa auch Bürgschaften oder ein Förderdarlehen zur Verfügung.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Mit dem 8. Jahr beginnen die Tilgungen, die dann in drei gleich hohen Jahresraten erfolgen. Gründer beispielsweise haben also ausreichend Zeit, ihr Unternehmen auf festen Boden zu stellen, bevor sie die Kapitaleinlage wieder zurückzahlen.
Die Kosten für den Unternehmer belaufen sich auf 8 Prozent pro Jahr, bezogen auf die Kapitalhöhe. Sie werden jeweils vierteljährlich nachträglich gezahlt. Hinzukommt eine Gewinnbeteiligung, die variabel festzulegen ist, jedoch maximal 1,5 Prozent des Beteiligungsbetrages pro Jahr beträgt. Das einmalige Bearbeitungsentgelt in Höhe von 3,5 Prozent der Einlage wird bei Auszahlung des Mezzaninkapitals fällig.

Welche Sicherheiten verlangen Sie?

Der Mikromezzaninfonds will kleinen und jungen Unternehmen helfen, die aufgrund einer geringen Eigenkapitalausstattung und kaum vorhandener Sicherheiten schwer Zugang zu Krediten und klassischem Beteiligungskapital finden. Der Unternehmer muss keine Sachsicherheiten oder persönlichen Sicherheiten stellen.
Da es sich um öffentliche Mittel handelt, die mit dem Fonds ausgereicht werden, wird im Genehmigungsverfahren allerdings geprüft, wie das Unternehmen aufgestellt ist und welche Perspektiven sich abzeichnen.
Voraussetzungen sind positives wirtschaftliches Eigenkapital und ein positives Jahresergebnis zumindest im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Zudem muss die Kapitaldienstfähigkeit und die Rentabilität des Unternehmens gegeben sein und der Bonitätsindex der Creditreform sollte unter 329 liegen. Bei Existenzgründern liegt ein großes Augenmerk bei der Bewertung des Vorhabens darauf, inwieweit die Geschäftsidee nachvollziehbar und die Planung plausibel dargestellt sind. Auch hierbei ist eine gründliche Vorbereitung des Gründers sehr wertvoll.

Wie schnell wird ein Antrag bewilligt?

Sowohl Antragstellung als auch Bewilligung sind schlanke und schnelle Vorgänge. Der Antrag für den bundesweit angebotenen Mikromezzaninfonds wird bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) eingereicht. Das Kapital für ein Vorhaben, das in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden soll, wird also in unserem Hause beantragt. Liegt der Investitionsort außerhalb, ist die MBG des jeweiligen Bundeslandes der richtige Ansprechpartner. Das Antragsformular für das Programm MBMV Mikromezzanin selbst steht auf der Seite www.mbm-v.de unter der Rubrik Finanzierungen zum Download zur Verfügung. Dort gibt es auch weitere Informationen zu dem Fonds. Der Antrag kann am Computer ausgefüllt werden. Der unterschriebene Ausdruck wird dann ganz einfach per Post zu uns geschickt.
Anschließend wird der Antrag in unserem Hause geprüft und entschieden. Sobald alle Auszahlungsvoraussetzungen durch den Unternehmer erfüllt sind, zahlen wir das Kapital aus. Für den gesamten Vorgang kann man in etwa zwei Wochen rechnen. Natürlich stehen wir sowohl vor als auch nach der Antragstellung für Fragen gern zur Verfügung.

Kontakt:

Bürgschaftsbank
Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Tel.: 0385 / 39 555 – 0
Internet: www.buergschaftsbank-mv.de


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