Foto: Anja Goritzka
|
Kontakte müssen gepflegt werden
Hierzu gehört die Pflege des persönlichen Kontaktes: Wenn Sie wissen, wann Ihr Kunde Geburtstag hat, gratulieren Sie zum Beispiel ruhig oder nutzen Sie Ostern und Weihnachten, um sich bei Ihrem Kunden ins Gedächtnis zu rufen.
Auch eine Vernetzung über Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel xing für den deutschen Markt und LinkedIn auf internationaler Ebene, kann sinnvoll sein. Viele Selbstständige, gerade aus dem kreativen Bereich, besitzen auch eine eigene Seite auf Facebook. Unternehmer können auch regionale Netzwerktreffen oder feierliche Anlässe nutzen, um ihre Gegenüber kennen zu lernen und auch neue Kunden zu gewinnen.
Korrekte Verträge und Rechnungen stellen
Durch Verträge und Rechnungen sollte bei einer Zusammenarbeit dennoch eine bestimmte Neutralität hergestellt werden. Die Rechnung selber muss korrekt gestellt werden. Achten Sie deshalb unter anderem darauf, dass ein Adressat vollständig angegeben ist, die Rechnungs- und Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgeführt werden und in der Betreffzeile der Begriff „Rechnung“ vermerkt ist.
Bei Rechnungen im dreistelligen Bereich hat sich vor Rechnungsstellung die Einforderung einer fairen Anzahlung bewährt, die in einem Vertrag festgehalten wurde. Als fair können 25 bis 30 Prozent des Entgeltes gelten.
Manchmal ist es ratsam schon in der Rechnung ein Zahlungsziel anzugeben. Wenn zwei Tage nach dem angegebenen Datum noch immer kein Geld auf Ihrem Konto angekommen ist, verfallen Sie nicht in Panik, sondern fragen lieber beim Kunden nach. Oft hat dieser die Rechnung nur vergessen.
Foto: Anja Goritzka
|
Finanzielle Engpässe umgehen
Dass ein Kunde mal später zahlt, sollte auch immer in der persönlichen finanziellen Aufstellung eingerechnet werden. Zudem arbeiten auch manche Banken etwas langsam, so dass es passieren kann, dass die Überweisung zwar korrekt erfolgte, das Geld jedoch erst drei Tage später auf dem Konto erscheint. Andere Auftraggeber, gerade im kreativen Bereich, haben es sich zur Angewohnheit gemacht am Ende eines Monats zu zahlen, auch wenn die Rechnung am Anfang des Monates gestellt wurde. Mit dem Wissen, was sich natürlich erst nach einiger Erfahrungszeit einstellt, können sie eigene finanzielle Engpässe umgehen.
Rechtsschutz für den Notfall
Ist es jedoch absehbar, dass ein Kunde trotz Nachfrage nicht zahlt beziehungsweise sich nicht rührt und muss zur Mahnung gegriffen werden. Niemand ist als Unternehmer gleichzeitig auch Experte für Recht, deshalb sollten Sie sich Hilfe holen, auch wenn das Geld kostet. Viele Versicherungen bieten hier eine Rechtsschutzversicherung an, die in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Anwalt beauftragt werden muss.
Anja Goritzka