Wie wird ein Betrieb zum Ausbildungsbetrieb?

Wie wird ein Betrieb zum Ausbildungsbetrieb?

Fehlende Fachkräfte werden für immer mehr Unternehmen zu einem dringenden Problem. Bereits ein Drittel der kleinen und mittleren Betriebe klagen darüber, dass sie länger als ein halbes Jahr brauchen, um offene Stellen zu besetzen. Die IHK zu Schwerin erklärt in diesem Artikel wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie erstmalig junge Leute für Ihren Betrieb ausbilden wollen.

Wenn der Auszubilende noch nicht volljährig ist, müssen die gesetzlichen Vertreter den Berufsausbildungsvertrag neben dem Jugendlichen unterschreiben.

Eine fundierte Berufsausbildung ist ein sicherer Weg, um “Nachwuchsprobleme” auszuschalten. Kompetent und umfassend berät die IHK alle Unternehmen, die in den breit gefächerten Bereichen der kaufmännischen, dienstleistenden und industriell-technischen Berufe ausbilden wollen. Die Voraussetzungen für Ausbildung in den Unternehmen sind in den meisten Fällen gegeben, denn wer im eigenen Betrieb erfolgreich unternehmerisch handelt, hat auch die Kompetenz zur Ausbildung.

Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)

In der betrieblichen Praxis werden den Auszubildenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des von ihnen gewählten Berufsbildes vermittelt. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistung des Unternehmens spielen für die Ausbildung eine wichtige Rolle. Wer in seinem Betrieb nicht alle Inhalte anbieten kann, kann dieses durch Kooperationen, überbetriebliche Ausbildung oder einen Ausbildungsverbund kompensieren.
Art, Inhalt und Dauer der Ausbildung beschreibt die Ausbildungsordnung. Darüber hinaus enthält sie eine Anleitung zum betrieblichen Ausbildungsplan und nennt die Prüfungsanforderungen. Im Unternehmen muss es einen Verantwortlichen für die Ausbildung geben, der persönlich, beruflich (fachlich) und berufs- und arbeitspädagogisch für diese Funktion geeignet ist. Für den Umgang mit Auszubildenden müssen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse nachgewiesen werden.
Wenn der Inhaber oder Geschäftsführer nicht selbst ausbildet, kann ein Mitarbeiter beauftragt werden, der seinerseits dann die vorstehenden Anforderungen erfüllen muss.

Welche Auszubildenden kommen infrage?

Wenn Sie der Berufsberatung der Arbeitsagentur eine offene Lehrstelle in Ihrem Betrieb melden, nennen Sie den Berufsberatern ein möglichst genaues Anforderungsprofil.
Mit Ihren Ausbildungsplatzangeboten können Sie sich kostenlos in unserem Internet in der Lehrstellenbörse präsentieren und Bewerber auf sich aufmerksam machen.
Wenn in Ihrem Unternehmen das Einstellungsgespräch mit dem Bewerber stattfindet, dann sollten Sie sich vergewissern,

– dass dieser für den Beruf geeignet ist,
– dass bei Jugendlichen aufgrund der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 Abs. 1) eine Ausbildung in dem Beruf möglich ist,
– dass bei Jugendlichen die gesetzlichen Vertreter mit dem Berufsausbildungsverhältnis einverstanden sind.

Gesetzliche Vertreter sind Vater und Mutter gemeinsam, sofern nicht einem Elternteil die alleinige Vertretung des Jugendlichen zugesprochen wurde oder ein Vormund bestellt ist. Die gesetzlichen Vertreter müssen den Berufsausbildungsvertrag neben dem Jugendlichen unterschreiben.
Die Dauer der Ausbildung ist aus der Ausbildungsordnung ersichtlich. Durch Anrechnung der Vorbildung kann die Ausbildung abgekürzt werden, wobei Sie sich Unterlagen über die Vorbildung des Jugendlichen vorlegen lassen sollten.

Teilzeitausbildung z.B. für junge Mütter und Väter

Eine Teilzeitausbildung kann gemäß den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes nur “bei berechtigtem Interesse” durchgeführt werden. Dieses berechtigte Interesse kann vorliegen, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. Auch bei der Ausbildung Behinderter kann eine Teilzeitausbildung in Betracht kommen. Eine Teilzeitausbildung ermöglicht den Auszubildenden, Familienarbeit und Ausbildung miteinander zu vereinbaren.


So kann eine Teilzeitausbildung ablaufen:

Betrieb und Auszubildende einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden
– Variante 1: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit (z. B. drei Jahre gemäß der Ausbildungsordnung). Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden (bzw. 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit).
– Variante 2: Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts in Vollzeit beträgt mindestens 20 Wochenstunden.
Alle Vertragspartner sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (Vormittag, Nachmittag, Abend, Wochenzeitkonto). Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Die Berufsschule wird über das gewählte Modell informiert.
Bei beiden Varianten bemisst sich die Ausbildungsvergütung prozentual an der Arbeitszeit.
Sofern Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie die Vollzeitbeschäftigten. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. An den Ausbildungsvertrag wird ein Vertragszusatz gefügt, in dem die Teilzeit-Vereinbarung schriftlich fixiert wird.

Registrierung des Vertrages (§§ 11 und 36 BBiG/§ 32 JArbSchG)

Sobald der Berufsausbildungsvertrag von den Beteiligten unterschrieben ist, muss dieser der IHK unverzüglich zur Eintragung eingereicht werden.

Den Vertragsausfertigungen sind beizufügen:

– der Antrag auf Eintragung
– eine sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsablaufes
– wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet hat, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung des Jugendlichen;
– Unterlagen des verantwortlichen Ausbilders bei erstmaligem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages.

Die IHK zu Schwerin gibt auf ihrer Website weitere wichtige Tipps und Ratschläge zum Thema Ausbildung. Klicken Sie hier.


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